EUDR

Hinweis zur Lieferkettentransparenz
(Stand: Januar 2026)

Die EU Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) betrifft bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, unter anderem Holz und daraus abgeleitete Produkte, dazu zählen auch viele Papier und Kartonqualitäten.

Wir sind vorbereitet.

Die Anwendung der EUDR wurde auf EU Ebene um 12 Monate verschoben. Nach der aktuellen Regelung gilt sie ab 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen sowie Händlerinnen und Händler, und ab 30.06.2027 für Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen.

Wir beziehen die von uns verarbeiteten Papiere und Kartonagen über europäische Lieferantinnen und Lieferanten. EUDR relevante Angaben und Referenzen werden in der Regel in der Vorlieferkette erstellt, insbesondere durch die jeweiligen Erstinverkehrbringerinnen und Erstinverkehrbringer.

Wir haben unsere internen Prozesse so vorbereitet, dass wir diese Informationen übernehmen, dokumentieren und auftragsbezogen zuordnen können.
Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das: Wir behalten die weitere Umsetzung der EUDR aufmerksam im Blick, arbeiten mit europäischen Partner:innen zusammen und sorgen dafür, dass notwendige Nachweise transparent zur Verfügung stehen, sobald sie in der Lieferkette vorliegen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.